Die Wärmewende ist in vollem Gange und mit ihr kommen auch Veränderungen in der Art und Weise, wie wir unsere Häuser heizen. Deutschland hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt, um bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden, und ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Das Gesetz für Erneuerbares Heizen – das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – markiert einen Meilenstein auf diesem Weg, indem es vorschreibt, dass spätestens ab Mitte 2028 alle neuen Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen.
Ein wichtiger Anreiz für den Heizungstausch ist die staatliche Förderung. Mit der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) können Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Vermieter, Unternehmen und gemeinnützige Vereine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie ihre alten fossilen Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen austauschen. Diese Förderung kann bis zu 70 Prozent der Kosten decken, abhängig vom Einkommen und anderen Faktoren.
Grundförderung:
Geschwindigkeitsbonus:
Einkommensabhängige Förderung:
Maximale Förderung:
Zusätzlich zu diesen Fördermöglichkeiten können auch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle, neue Fenster, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung gefördert werden.
Auch Vermieter werden ermutigt, in neue klimafreundliche Technologien zu investieren, und können dabei auf staatliche Unterstützung zählen. Allerdings dürfen sie die Kosten für den Heizungstausch nicht auf die Miete umlegen, um einen unangemessenen Anstieg der Mieten bei energetischen Sanierungen zu verhindern.
Ein weiterer Faktor, der den Heizungstausch zunehmend attraktiv macht, ist der steigende CO2-Preis für fossile Brennstoffe. Mit steigenden Preisen für Heizöl und Gas wird der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen immer wirtschaftlicher.
Die Technologieoffenheit des GEG ermöglicht eine Vielzahl von klimafreundlichen Heizsystemen:
Bei der Entscheidung für das richtige Heizsystem ist eine professionelle Beratung durch qualifizierte Experten unerlässlich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert daher eine "Energieberatung für Wohngebäude", um Hausbesitzern bei dieser wichtigen Entscheidung zu helfen.
Das neue GEG legt außerdem fest, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden können, aber mit pragmatischen Übergangslösungen und mehrjährigen Fristen für den Umstieg auf erneuerbare Energien. In Härtefällen können Eigentümer sogar von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit werden.
Insgesamt bietet das GEG eine klare Richtlinie und eine Vielzahl von Optionen, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu erleichtern und Deutschland auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen.
Das GEG, auch bekannt als Gebäudeenergiegesetz, legt fest, dass spätestens ab Mitte 2028 alle neuen Heizungen in Deutschland mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu beschleunigen und Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen.
Das GEG schafft klare Richtlinien für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und bietet staatliche Förderungen, um Hauseigentümer, Vermieter und Unternehmen bei dieser wichtigen Maßnahme zu unterstützen.
Die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) bietet verschiedene Unterstützungen, darunter eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten, einen Geschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer und eine einkommensabhängige Förderung. Die maximale Förderung beträgt insgesamt 70 Prozent der Kosten.
Das GEG ermöglicht eine Vielzahl von klimafreundlichen Heizsystemen, darunter Wärmenetze, Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen und erneuerbare Gasheizungen. Auch Hybridheizungen und Gasheizungen mit der Möglichkeit zur Umrüstung auf Wasserstoff werden unterstützt.
Ja, bei der Auswahl des richtigen Heizsystems ist eine professionelle Beratung durch qualifizierte Experten unerlässlich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert eine "Energieberatung für Wohngebäude", um Hausbesitzern bei dieser wichtigen Entscheidung zu helfen.
Ja, das GEG sieht pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Fristen für den Umstieg auf erneuerbare Energien vor. In Härtefällen können Eigentümer sogar von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit werden.
Der steigende CO2-Preis für fossile Brennstoffe macht den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen zunehmend wirtschaftlich attraktiv und unterstützt damit den Heizungstausch.
Weitere Informationen zur Förderung des Heizungstauschs und zu klimafreundlichen Heizsystemen finden Sie auf den offiziellen Websites des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie auf www.energiewechsel.de
Insgesamt bieten Balkonkraftwerke eine interessante Möglichkeit zur dezentralen Energieerzeugung, insbesondere für Mieter und Menschen mit begrenztem Budget. Ob sie jedoch eine sinnvolle Investition darstellen, hängt von individuellen Bedürfnissen, örtlichen Gegebenheiten und finanziellen Möglichkeiten ab.