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Fördermöglichkeiten für CO2 neutrale Heizungen

Tobias Riemenschneider • März 26, 2024

Die Zukunft des Heizens: Klimafreundliche Optionen im Fokus

Die Wärmewende ist in vollem Gange und mit ihr kommen auch Veränderungen in der Art und Weise, wie wir unsere Häuser heizen. Deutschland hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt, um bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden, und ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Das Gesetz für Erneuerbares Heizen – das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – markiert einen Meilenstein auf diesem Weg, indem es vorschreibt, dass spätestens ab Mitte 2028 alle neuen Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen.

Fördermöglichkeiten Heizungsanierung

Fördermöglichkeiten im Überblick

Ein wichtiger Anreiz für den Heizungstausch ist die staatliche Förderung. Mit der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) können Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Vermieter, Unternehmen und gemeinnützige Vereine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie ihre alten fossilen Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen austauschen. Diese Förderung kann bis zu 70 Prozent der Kosten decken, abhängig vom Einkommen und anderen Faktoren.

Grundförderung:

  • Alle Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Kommunen, die alte fossile Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen austauschen, können eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten erhalten.


Geschwindigkeitsbonus:

  • Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende fossile Heizung gegen eine klimafreundliche Alternative austauschen, können einen Geschwindigkeitsbonus erhalten. Dieser beträgt bis Ende 2028 20 Prozent der Kosten und sinkt dann alle zwei Jahre um drei Prozent, zunächst also auf 17 Prozent ab 1. Januar 2029.


Einkommensabhängige Förderung:

  • Weitere 30 Prozent der Förderung hängen von dem jährlichen zu versteuernden Haushaltseinkommen ab, wobei die Grenze bei 40.000 Euro liegt.


Maximale Förderung:

  • Die maximale Förderung beträgt insgesamt 70 Prozent der Kosten für den Heizungstausch. Dabei sind bei Einfamilienhäusern maximal 30.000 Euro förderfähig.


Zusätzlich zu diesen Fördermöglichkeiten können auch weitere energetische Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle, neue Fenster, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung gefördert werden.


Auch für Vermieter und Mieter lohnt sich die Umstellung

Auch Vermieter werden ermutigt, in neue klimafreundliche Technologien zu investieren, und können dabei auf staatliche Unterstützung zählen. Allerdings dürfen sie die Kosten für den Heizungstausch nicht auf die Miete umlegen, um einen unangemessenen Anstieg der Mieten bei energetischen Sanierungen zu verhindern.

Der CO2 Preis steigt!

Ein weiterer Faktor, der den Heizungstausch zunehmend attraktiv macht, ist der steigende CO2-Preis für fossile Brennstoffe. Mit steigenden Preisen für Heizöl und Gas wird der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen immer wirtschaftlicher.

Doch welche Optionen stehen den Verbrauchern eigentlich zur Verfügung?

Die Technologieoffenheit des GEG ermöglicht eine Vielzahl von klimafreundlichen Heizsystemen:

1. Anschluss an ein Wärmenetz


2. Elektrische Wärmepumpe


3. Stromdirektheizung


4. Hybridheizung (Kombination aus erneuerbaren Energien und Gas- oder Ölkessel)


5. Heizung auf der Basis von Solarthermie


6. "H2-Ready" Gasheizungen (für die Zukunft bereit, auf Wasserstoff umzurüsten)


7. Biomasseheizung


8. Gasheizung mit erneuerbaren Gasen (mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff)

Bei der Entscheidung für das richtige Heizsystem ist eine professionelle Beratung durch qualifizierte Experten unerlässlich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert daher eine "Energieberatung für Wohngebäude", um Hausbesitzern bei dieser wichtigen Entscheidung zu helfen.

Was ist mit meiner alten Heizung?

Das neue GEG legt außerdem fest, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden können, aber mit pragmatischen Übergangslösungen und mehrjährigen Fristen für den Umstieg auf erneuerbare Energien. In Härtefällen können Eigentümer sogar von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit werden.



Insgesamt bietet das GEG eine klare Richtlinie und eine Vielzahl von Optionen, um den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu erleichtern und Deutschland auf dem Weg zur Klimaneutralität zu unterstützen.


Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • Was ist das Ziel des Gesetzes für Erneuerbares Heizen (GEG)?

    Das GEG, auch bekannt als Gebäudeenergiegesetz, legt fest, dass spätestens ab Mitte 2028 alle neuen Heizungen in Deutschland mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Ziel ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme zu beschleunigen und Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen.

  • Welche Rolle spielt das GEG bei der Förderung des Heizungstauschs?

    Das GEG schafft klare Richtlinien für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und bietet staatliche Förderungen, um Hauseigentümer, Vermieter und Unternehmen bei dieser wichtigen Maßnahme zu unterstützen.

  • Welche Fördermöglichkeiten gibt es für den Heizungstausch?

    Die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) bietet verschiedene Unterstützungen, darunter eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten, einen Geschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer und eine einkommensabhängige Förderung. Die maximale Förderung beträgt insgesamt 70 Prozent der Kosten.

  • Welche Heizsysteme können gefördert werden?

    Das GEG ermöglicht eine Vielzahl von klimafreundlichen Heizsystemen, darunter Wärmenetze, Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen und erneuerbare Gasheizungen. Auch Hybridheizungen und Gasheizungen mit der Möglichkeit zur Umrüstung auf Wasserstoff werden unterstützt.

  • Ist eine professionelle Beratung notwendig?

    Ja, bei der Auswahl des richtigen Heizsystems ist eine professionelle Beratung durch qualifizierte Experten unerlässlich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert eine "Energieberatung für Wohngebäude", um Hausbesitzern bei dieser wichtigen Entscheidung zu helfen.

  • Gibt es Übergangsfristen für bestehende Heizungen?

    Ja, das GEG sieht pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Fristen für den Umstieg auf erneuerbare Energien vor. In Härtefällen können Eigentümer sogar von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit werden.

  • Wie wirkt sich der steigende CO2-Preis auf den Heizungstausch aus?

    Der steigende CO2-Preis für fossile Brennstoffe macht den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen zunehmend wirtschaftlich attraktiv und unterstützt damit den Heizungstausch.

  • Wo finde ich weitere Informationen?

    Weitere Informationen zur Förderung des Heizungstauschs und zu klimafreundlichen Heizsystemen finden Sie auf den offiziellen Websites des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie auf www.energiewechsel.de

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Insgesamt bieten Balkonkraftwerke eine interessante Möglichkeit zur dezentralen Energieerzeugung, insbesondere für Mieter und Menschen mit begrenztem Budget. Ob sie jedoch eine sinnvolle Investition darstellen, hängt von individuellen Bedürfnissen, örtlichen Gegebenheiten und finanziellen Möglichkeiten ab.

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