Der heimische Garten ist für viele Menschen ein Ort der Entspannung und Kreativität. Doch Vorsicht ist geboten, denn nicht alle Gartenarbeiten sind zu jeder Zeit erlaubt – einige sind sogar strikt verboten. Wer sich nicht an die geltenden Vorschriften hält, riskiert empfindliche Bußgelder, die bis zu 100.000 Euro betragen können. In diesem Beitrag zeigen wir, bei welchen Gartenarbeiten Sie besonders aufpassen müssen.
Ein gepflegter Rasen ist der Stolz vieler Gartenbesitzer, doch das Rasenmähen sollte gut geplant sein. In Wohngebieten dürfen lärmverursachende Gartenarbeiten nur in bestimmten Zeitfenstern durchgeführt werden. Laute Rasenmäher, Heckenschneider oder Laubbläser sind an Werktagen nur von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 19 Uhr erlaubt. Leisere Geräte mit Umweltzeichen können von 7 bis 20 Uhr genutzt werden. An Sonn- und Feiertagen sind laute Gartenarbeiten generell untersagt, und bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Hecken schneiden ist von 1. März bis 30. September verboten. Das ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Paragraf 39, Absatz 5 geregelt.
Wer seine Hecke dennoch radikal stutzt, dem droht ein Bußgeld von 50.000 bis zu 100.000 Euro. Allerdings bezieht sich das Verbot nur auf radikale Rückschnitte und komplettes Abholzen der Hecke. Schonende Form- und Pflegeschnitte, die lediglich den Zuwachs der Pflanzen entfernen, sind dagegen das ganze Jahr über erlaubt, sofern sie keine darin lebenden Vögel oder andere Tiere stören. Dasselbe gilt für Bäume, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze.
Bäume genießen in Deutschland besonderen Schutz, auch auf dem eigenen Grundstück. Das Fällen von Bäumen, insbesondere geschützten Arten, ist nicht ohne weiteres erlaubt. Eine Genehmigung ist oft erforderlich, und bei Verstößen drohen im Umwelt-Bußgeldkatalog Strafen von bis zu 50.000 Euro. Eine Liste geschützter Bäume wird von den Bundesländern festgelegt, daher ist eine vorherige Anfrage bei der Behörde ratsam.
Die Entsorgung von Gartenabfällen in der freien Natur oder das Verbrennen im eigenen Garten können teure Konsequenzen haben. Unautorisierte Entsorgung belastet das Ökosystem und kann Geldstrafen von 300 bis 2.500 Euro nach sich ziehen. Auch das Verbrennen von Gartenabfällen kann mit etwa 150 Euro geahndet werden. Es ist ratsam, sich an die örtlichen Vorschriften zu halten und Gartenabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
Wespen können nervig sein, aber das eigenmächtige Zerstören von Wespennestern ist verboten. Dies erfordert die Einschätzung von Experten oder Naturschutzbehörden. Verstöße können je nach Bundesland mit Bußgeldern von 5.000 bis 50.000 Euro geahndet werden.
Ein bewusster Umgang mit Gartenarbeiten und die Einhaltung der geltenden Vorschriften können nicht nur Ärger, sondern auch empfindliche Bußgelder vermeiden. Vor dem nächsten Schnitt also besser einen Blick in die örtlichen Regelungen werfen!
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